Rechtsanwaltstarifgesetz
Das für unsere Leistungen zur Verrechnung gelangende Honorar wird mit Ihnen individuell vereinbart.
Sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, dann gelangen für gerichtliche Verfahren bzw. außergerichtliche Leistungen die Tarifansätze nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw.
den Allgemeinen Honorar-Kriterien zur Anwendung.